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Freie Wählervereinigungen wie die CDW sind politische Vereine ohne Parteicharakter, deren Zweck die Teilnahme an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene mit eigenen Wahlvorschlägen ist (§ 34 g Nr. 2 EStG). Ihre Zuwendungen werden – neben Zuwendungen an politische Parteien – bis zu 1.650 Euro/3.300 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung.
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Landessparkasse zu Oldenburg
DE05 2805 0100 0093 3595 52