19.05.2025

Die CDW diskutiert die Gestaltungssatzung

Veröffentlicht

19.05.2025

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Die CDW-Fraktion im Rat der Stadt Wildeshausen legt großen Wert auf eine umfassende und
transparente Bürgerbeteiligung. Nicht nur bei der Entwicklung der neuen Gestaltungssatzung für die
Immobilien in der Innenstadt. Bereits im Vorfeld der anstehenden Bauausschuss-Sitzung hat die Fraktion
umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Meinungen und Anliegen der Eigentümer, Bewohner und
Gewerbetreibenden im geplanten Satzungsgebiet einzuholen.
So wurden Anfang April über 250 Briefe versendet, um die Betroffenen um Stellungnahmen zu bitten.
Zudem fanden zahlreiche persönliche Gespräche statt, um ein möglichst breites Meinungsbild zu
erhalten. Trotz dieser Bemühungen reichen die bisherigen Erkenntnisse jedoch noch nicht aus, um eine
endgültige Entscheidung zu treffen.

Erschreckend ist für Gudrun Brockmeyer, CDW-Vertreterin im Bauausschuss, dass im Rahmen der
öffentlichen Auslegung zur Baugestaltungssatzung keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
eingegangen sind. „Das überrascht uns sehr, da wir davon ausgegangen sind, dass das Interesse an
einer aktiven Bürgerbeteiligung aufgrund der gut besuchten Informationsveranstaltungen vorhanden war“,
so Brockmeyer.
Um die Diskussion weiter voranzutreiben und ein fundiertes Meinungsbild zu erhalten, hatte die CDWFraktion ausgewählte Akteure wie Vermieter, Bewohner, Gewerbetreibende sowie Experten aus der
Immobilienentwicklung – darunter Makler, Projektierer und Architekten – zu einem Austausch am
vergangenen Freitag eingeladen. Ziel war es, gemeinsam mögliche gestalterische Vorstellungen für die
Immobilieneigentümer in der Innenstadt zu erörtern und eine breite Basis für die anstehenden
Abstimmungen zu schaffen.
Geeinigt hat sich die Gruppe auf folgendes Sitzungsergebnis:
– Jede regulative Einschränkung kann Investitionen in der Innenstadt gefährden
– Der Entwurf der Gestaltungssatzung wird seitens der Investoren als lähmender Bürokratismus,
und Überregulierung empfunden.
– Aktuell müssen Investoren in der Innenstadt mehrere Regelwerke berücksichtigen: den
Bebauungsplan, das Dichtemodell, das Konzept Wildeshausen 2030+ sowie die
Gestaltungssatzung. Diese Regelwerke sind teilweise widersprüchlich und erschweren eine klare
Planungssicherheit von Anfang an.
– Die Stadt hat die Planungshohheit und sollte wesentliche Anforderungen der Gestaltung im
Rahmen des Bebauungsplans regeln, nicht in Parallelregelwerken.
– Es wird vor einer Überregulierung gewarnt.
– Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Neubauten in Wildeshausen gut ins Stadtbild
passen. Auch die damals kontrovers diskutierten Neubauten an der Bahnhofstraße wurden
positiv integriert, trotz fehlender spezieller Gestaltungssatzung. Es besteht also kein akuter
Handlungsbedarf für tiefgreifende Regulierungen.
– Zu strenge Vorgaben können den Zuzug von Filialisten und Franchiseketten einschränken. Diese
Unternehmen haben klare Vorstellungen ihrer Gestaltung und tragen wesentlich zur Vielfalt und
Attraktivität der Innenstadt bei. Eine zu starke Regulierung könnte langfristig den Einzelhandel
schwächen.
– Je mehr Freiheiten bei der Gestaltung erhalten bleiben, desto investitionsfreudiger sind die
Immobilieneigentümer.
– Die Gestaltungsfiebel wird als Instrument der Orientierung für ausreichend empfunden.
– Die Arbeitsgruppe schlägt vor, zumindest die Ladenlokale im EG aus der Gestaltungssatzung
herauszunehmen und die Gestaltungssatzung nur auf Neubauten, nicht auf Umbauten
anzuwenden.
Als Ergebnis bleibt, dass die eingegangenen Hinweise der Bürgerinnen und Bürger und die im
Workshop erarbeiteten Positionen dazu führen, dass die CW-Fraktion der Gestaltungssatzung nicht
zustimmen wird. Vielmehr werden wir vorschlagen, die jeweiligen Bebauungspläne zu überarbeiten
und die gestalterischen Vorstellungen dann zu berücksichtigen.